Der Beitrag muss für das ganze Betreuungsjahr entrichtet werden, d.h. von September bis August (12x). Auch bei Krankheit des Kindes, Ferien, an Fortbildungstagen und, wenn auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder aus einem anderen zwingenden Grund die Einrichtung geschlossen werden muss, müssen die Sach- und Personalkosten getragen werden.

 

Kindergartenbeiträge

Kindergartenbeiträge ab 3J   Kindergartenbeiträge unter 3J
Kategorie 1. Kind 2. Kind 3. Kind   1. Kind 2. Kind 3. Kind
 4-5 Std.
 105,00 70,00 52,00    210,00 139,00 104,00
 5-6 Std.  115,00 77,00 57,00    230,00 152,00 114,00
6-7 Std.  125,00 84,00 62,00    250,00 165,00 124,00
7-8 Std. 135,00 91,00 67,00   270,00 178,00 134,00
8-9 Std. 145,00 98,00 72,00   290,00 191,00 144,00
9-10 Std. 155,00 105,00  77,00        
               
               
               

Hortbeiträge

Kategorie 1. Kind 2. Kind

3. Kind

1-2 Std. 55,00 37,00 27,00
2-3 Std. 71,00 47,00 35,00
3-4 Std. 95,00 58,00 43,00
4-5 Std. 105,00 64,00 48,00
5-6 Std. 115,00 70,00 52,00
6-7 Std. 125,00 84,00 62,00
7-8 Std. 135,00 91,00 67,00
8-9 Std. 145,00 98,00 72,00
9-10 Std. 155,00 105,00 77,00

       

Spielgeld

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Gebühren kommt monatlich ein Spielgeld in Höhe von 9€, dass zusammen mit dem Kindergarten-/Hortbeitrag abgebucht wird. Das Spielgeld dient zum Einkauf von Bastelmaterialien, Spielsachen, Backzutaten etc. Es fallen zusätzlich noch 3€ Getränkegeld für Getränke, die im Kindergarten und Hort ausgegeben werden an.

 

Mittagessen

Von Montag bis einschließlich Donnerstag bieten wir warmes Mittagessen von der Kantine Bauer (Wasserburg) an.

Das Menü umfasst Suppe, Hauptgang und Nachspeise. 

 

 Essensgeld

Vertragsbedingungen:

Die Essenspauschale wurde unter anderem eingeführt, um den Verwaltungsaufwand der regelmäßig in den Gruppen angefallen ist, zu minimieren. Die gewonnene Zeit kann das pädagogische Personal direkt für die Kinder nutzen. Die Pauschale ist grundsätzlich monatlich auch für August zu zahlen. Die Pauschale wurde so berechnet, dass Zeiten in denen es grundsätzlich kein Essen gibt aus dem Gesamtbetrag herausgerechnet wurden.

Ein Erhöhen der wöchentlichen Essenstage ist jederzeit möglich, an Essenstagen muss die Buchungszeit aber bis mindestens 14:00 Uhr oder länger sein. Die Eltern haben die Wahl zwischen vegetarischem und nicht vegetarischem Essen Ein Wechsel ist diesbezüglich nur zum Februar und September eines Jahres möglich. Eine Reduzierung der bestellten Essenstage ist ebenfalls nur zum Februar und September eines Jahres möglich. Dies bedeutet auch, dass Essen nicht spontan an- oder abgemeldet werden kann. Soll ein Kind nicht mehr mitessen, können die Eltern das Kind mit Wirkung zum nächsten Monat vom Essen abmelden (Kündigungsfrist 5 Werktage zum Monatsende).

Die Eltern erhalten eine anteilige Rückzahlung der Monatspauschale für die Tage an denen das Kind zwar gebucht, aber aufgrund von entschuldigter Abwesenheit oder Krankheit nicht mitgegessen hat, wenn das Kind mindestens 14 Kalendertage am Stück außerhalb der Schulferien abwesend war.

Die Eltern erhalten keine anteilige Rückzahlung, wenn:

  • Das Kind nicht für den gesamten Zeitraum entschuldigt wurde
  • Die Abwesenheitstage in den Schulferien liegen.

Die Pauschale wurde so berechnet, dass Zeiten in denen es grundsätzlich kein Essen gibt aus dem Gesamtbetrag herausgerechnet wurden. So ist es auch möglich, die Beiträge für das Mittagessen auf einem niedrigen Niveau zu halten. Das Essensgeld wird zu ersten des jeweiligen Monats geimeinsam mit dem Elternbeitrag abgebucht.

 

Beitragszuschuss für Vorschulkinder

Nach Art. 23 Abs. 3 Satz 3 BayKiBiG wird der Kindergartenbeitrag für Kinder im Vorschulalter ab September 2012 mit 50.- € und ab September 2013 mit 100.- € bezuschusst. Kinder, die unter die Kann-Regelung fallen (Oktober- bis Dezember-Geborene), erhalten ebenfalls diesen Zuschuss, vorausgesetzt der Antrag auf vorzeitige Einschulung wurde bis 15. Februar bei der Schule gestellt.

 

Kostenübernahme

Kosten für Kindergarten-/Hortgebühren sowie Mittagessen können bei entsprechendem Bedarf über das Landratsamt Rosenheim erstattet werden. Der Antrag für Kostenübernahme ist schriftlich im Kreisjugendamt zu stellen. Bitte beachten: Buchungszeiten von bis zu 6-7 Stunden können ohne Notwendigkeitsprüfung erstattet werden, darüber hinaus muss eine Notwendigkeit vorliegen, etwa lange Arbeitszeiten am Nachmittag. Wird darüberhinaus eine Kostenübernahme für das Mittagessen beantragt, sind für jedes Essen nur noch 1€ seitens der Eltern zu zahlen. Gerne stehen wir bei Fragen diesbezüglich zur Seite.